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Herzlich willkommen!

Herzlich willkommen auf den Internetseiten Ihrer Notare Benedikt Goslich und Dr. Thomas Weierer in Günzburg. Die Notare, die Referatsleiter und das gesamte Team freuen sich über Ihr Interesse. Auf diesen Seiten möchten wir Ihnen die Kanzlei, unsere Tätigkeiten und natürlich uns selbst vorstellen.

Bei Fragen stehen wir Ihnen, gerne auch in einem persönlichen Besprechungstermin in unseren Büroräumen, jederzeit zur Verfügung.

Hier werden wir für Sie tätig!

Notare in Günzburg.

Tradition und Moderne.

Aktuelles

Hausverwalter gesucht? – Was Wohnungseigentümer zu beachten haben

Die Bestellung eines Verwalters entlastet Wohnungseigentümer und schafft klare Zuständigkeiten. Doch welche konkreten Befugnisse hat der Verwalter? Wie wird er bestellt und wie wird er wieder abberufen? Und welche Rolle spielt er beim Verkauf einer Eigentumswohnung? Die Notarkammer Sachsen klärt über die rechtlichen Vorgaben auf.

Erstellt am Montag, 23. Dezember 2024
Den vollständigen Artikel finden Sie hier: Pressemitteilungen der Bundesnotarkammer

 

Vorteile notarieller Vollmachten – Notar berät und sorgt für eine rechtssichere Formulierung

Oft gehen Verbraucher davon aus, dass eine Vollmacht von einem Notar beglaubigt oder beurkundet werden muss, um gültig zu sein. Obwohl jedoch Vollmachten für viele Zwecke formfrei wirksam sind, bringt eine notariell beurkundete Vollmacht zahlreiche Vorteile mit sich. Handelt es sich um eine Vorsorgevollmacht, mit der für eine plötzliche Geschäftsunfähigkeit vorgesorgt und eine gesetzliche Betreuung verhindert werden soll, hilft der Notar, dass die Bevollmächtigten im Bedarfsfall alles im Sinne des Vollmachtgebers regeln können. Ist der Betroffene vorübergehend oder dauerhaft nicht mehr geschäftsfähig, ist es für die Erteilung einer Vollmacht zu spät.

Erstellt am Donnerstag, 5. Dezember 2024
Den vollständigen Artikel finden Sie hier: Pressemitteilungen der Bundesnotarkammer

 

Die elektronische Präsenzurkunde – Ein großer Schritt in Richtung des volldigitalen Notariats

Im Mai dieses Jahres wurde der Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung veröffentlicht. Nachdem bereits seit 2022 elektronische Niederschriften im Rahmen der notariellen Online-Verfahren errichtet werden können, soll es diese Möglichkeit künftig auch im Präsenzverfahren – also bei Anwesenheit der Beteiligten im Notarbüro – geben. Hierdurch lassen sich Digitalisierungslücken schließen, Medienbrüche vermeiden und Notariate, Gerichte sowie weitere Urkundenstellen entlasten.

Erstellt am Dienstag, 19. November 2024
Den vollständigen Artikel finden Sie hier: Pressemitteilungen der Bundesnotarkammer

 

Beliebteste Rechtsform für Unternehmensgründungen – Wie die Gründung einer GmbH schnell und einfach gelingt

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung, kurz GmbH, ist die am weitesten verbreitete Rechtsform für Unternehmensgründungen in Deutschland. Dies liegt an den vielen Vorteilen, die sie Gründern bietet: Die Rechtsform GmbH gilt als vertrauenswürdig und ist international anerkannt, was die Suche nach Geschäftspartnern und Investoren erleichtert. Sie eignet sich für Unternehmen jeder Größe, deren Geschäftsbereich auch nicht auf Deutschland beschränkt sein muss, sodass einer späteren Expansion keine Grenzen gesetzt sind. GmbHs sind zudem eigene juristische Personen, was unter anderem bedeutet, dass die Gesellschafter nicht persönlich haften. Hinzu kommen steuerliche Vorzüge. Der Notar des Vertrauens berät angehende Unternehmer während der gesamten Gründungsphase.

Erstellt am Montag, 4. November 2024
Den vollständigen Artikel finden Sie hier: Pressemitteilungen der Bundesnotarkammer

 

Das Erbbaurecht – Ein alternativer Weg zum Eigenheim?

Hohe Grundstückspreise und begrenztes Bauland in Ballungsräumen stellen viele Menschen vor die Herausforderung, sich den Traum vom Eigenheim zu verwirklichen. Das Erbbaurecht, umgangssprachlich als „Erbpacht“ bekannt, bietet eine interessante Alternative: Es ermöglicht den Bau oder Kauf eines Eigenheims, ohne den oft teuren Grund und Boden erwerben zu müssen. Dadurch können die finanziellen Hürden deutlich reduziert werden und gleichzeitig bleibt der Weg zum Eigenheim offen.

Erstellt am Montag, 28. Oktober 2024
Den vollständigen Artikel finden Sie hier: Pressemitteilungen der Bundesnotarkammer

 

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